Innoval Allgemeine Geschäftsbedingungen (IAG)

 

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der INNOVAL PHARMA AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, nachfolgend IAG genannt. Die IAG müssen bei Bestellung / Leistung  nicht nochmals vereinbart werden. Mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten die IAG als angenommen. Eigene oder allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind und werden von INNOVAL PHARMA AG nicht anerkannt. Abweichungen von den hier vorliegenden IAG sind nur wirksam, wenn INNOVAL PHARMA AG diese schriftlich bestätigt.

 

§2 Angebot und Vertragsschluss

Öffentlich gemachte Angebote der INNOVAL PHARMA AG wie Flyer, Inserate, Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine unverbindliche Kataloganzeige. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt anschliessend nach Absenden der Bestellung. Dieser Vorgang stellt keine Vertragsannahme durch die INNOVAL PHARMA AG dar. Die INNOVAL PHARMA AG kann Ihre Kundenbestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Werktagen ab Eingang der Bestellung annehmen. Der so geschlossene Vertrag wird von der INNOVAL PHARMA AG elektronisch gespeichert. Dieser ist für den Kunden nicht zugänglich. Sie erhalten jedoch eine Darstellung des Vertragsinhalts entweder im Rahmen der Auftragsbestätigung in Textform per E-Mail oder auf Papier mit der Lieferung der Ware. Die IAG können Sie jederzeit auf www.elasten.ch einsehen. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung seinen Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

 

§3 Preise

Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab einer deklarierten Menge transportkostenbefreit, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§4 Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die INNOVAL PHARMA AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der INNOVAL PHARMA AG durch Zulieferanten und Hersteller.

 

§5 Gefahrenübergang

Bei Lieferung muss die Zugänglichkeit für die Ware an die Lieferadresse durch den Kunden gewährleistet werden. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der INNOVAL PHARMA AG und dem Logistikbeauftragten schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung bei der INNOVAL PHARMA AG anzumelden.

Der Kunde kann vor dem Abschluss des Zahlungsvorgangs wählen, ob er dem Logistik Unternehmen, zur Zeit die Swisspost, den Auftag erteilen will „Im Ablagekasten oder beim Hauseingang deponieren“. Das Risiko betreffend Beschädigung und / oder Verlust trägt dadurch der Kunde.

 

§6 Lieferung

Für Sonderwünsche betreffend des Transports und der vor Ort Deponierung trägt der Kunde das Risiko.

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der INNOVAL PHARMA AG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die INNOVAL PHARMA AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

§7 Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die INNOVAL PHARMA AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. INNOVAL PHARMA AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

 

§8 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist bis zum Verzehr geeigneten Verfallsdatum beträgt 2 Jahre, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Versanddatum. Werden die Lager- und Handhabungsvorschriften nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Anwendung zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, auch von Schutzverpackungen, ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen INNOVAL PHARMA AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

§9 Retouren, Gewährleistung

Für Retouren verlangt INNOVAL PHARMA AG, dass die defekten Artikel mit ausgefülltem Schadenformular an die INNOVAL PHARMA AG zur Prüfung eingesandt wird. Eine Retoure von Artikeln durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung der INNOVAL PHARMA AG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Artikel hat originalverpackt sowie unter Beilage des Schadenformulars sowie einer Retouren-Nummer zu erfolgen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf den Austausch, sofern berechtigt, der beschädigten Liefergegenstände.

 

§10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der INNOVAL PHARMA AG.

 

§11 Zahlung

Zahlungen sind nur mit Kreditkarten möglich. Sobald die zuständige Bank und / oder Kreditinstitut den Zahlungsvorgang autorisiert und der INNOVAL PHARMA AG die Autorisierung gemeldet hat, erfolgt die Auslösung der Lieferung.

 

 §12 Transportversicherung

Die INNOVAL PHARMA AG versendet die bestellten Artikel A-Post, Sendungen sind bis zum dem von der Swiss-Post deklarierten und dem dann gültigen Versicherungsleistungsbetrag versichert.

 

§13 Retouren wegen nicht Zustellbarkeit

Sind die postalischen Voraussetzungen nicht erfüllt wie unkorrekte Zustelladresse, ungenügende Zugänglichkeit etc. fallen die daraus entstehenden direkten und indirekten Schäden und Nachteile vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

 

§14 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die INNOVAL PHARMA AG, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsbeauftragte ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

 

§15 Urheber- und Markenrechte

Urheber- und Markenrechte bleiben in jedem Fall und bei jedem Zahlungs- und/oder Liefervorgang vollständiges Eigentum der zur Zeit rechtmässigen Eigentumer.

 

§16 Datenschutz

Jede Person hat Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten (Art. 13 BV, Bundesgesetz über den Datenschutz). Die INNOVAL PHARMA AG hält diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weitergegeben. Beim Zugriff auf diese Website werden folgende Daten gespeichert: IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browser-Anfrage und allg. übertragene Informationen zum Betriebssystem resp. Browser. Diese Nutzungsdaten bilden die Basis für anonyme statistische Auswertungen, welche der Verbesserung der angebotenen Inhalte dienen. Die INNOVAL PHARMA AG arbeitet mit ihren Hosting-Providern zusammen, um die Daten so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder vor Fälschung zu schützen.

 

§17 Gerichtsstand

Stans (NW) ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.